Promotion Doktorarbeit
Promotion ist die Verleihung des "Doktor" Titels in einem Studienfach und ist der Nachweis der Fähigkeit zu hochqualifizierter akademischer Arbeit.
Die Promotion basiert auf der Dissertation und einer mündlichen Prüfung.
Das Promotionsverfahren wird nach Abgabe der Doktorarbeit (Dissertation) eines Doktoranden eingeleitet.Die Doktorarbeit ist eine akademische Forschungsarbeit, die eine Forschungsleistung die mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen abschließt dokumentiert.
Nachdem die Dissertation (Doktorarbeit) durch die Studieneinrichtung angenommen wurde erfolgt eine mündliche Prüfung und ein wissenschaftliches Streitgespräch das
den Inhalt der Dissertation zum Thema haben kann - aber nicht muss. Wenn die mündliche Verteidigung der Doktorarbeit erfolgreich bestanden wurde erfolgt eine Gesamtbewertung der Leistung, damit ist das Promotionsverfahren abgeschlossen. Nachdem der "Promovend" seine Arbeit publiziert und die Publikation der Doktorarbeit nachgewiesen hat ist er berechtigt den akademischen Titel "Doktor" oder auch "Doktorin" zu führen.
Dieser Ablauf der Promotion zur Erlangung des "Doktor" Titels wird über die Prüfungsordnung des zuständigen Fachbereiches der jeweiligen Hochschule geregelt und kann sehr unterschiedlich sein.
Er besteht normalerweise aus folgenden Grundschritten:
- entsprechender Studienabschluss mit guten bis sehr guten Ergebnissen,
Erlangung von erweiterten Qualifikationsvoraussetzungen, z.B.
- Seminarscheine, Sprachnachweise usw.
- Wahl des Doktorvaters bzw. der Doktormutter
- Anmeldung des Promotionsvorhabens beim Promotionsausschuss,
- Annahme als Promotionsstudent durch die Einrichtung,
- Anfertigung der Doktorarbeit.